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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

ESM möchte, dass diese Website von allen genutzt werden kann, auch von Menschen, die auf assistive Technologien angewiesen sind. Diese Seite nennt den Standard, nach dem wir arbeiten, was umgesetzt ist, was noch nicht geprüft ist und wie Sie uns mitteilen können, wenn etwas nicht funktioniert.

Standard und Status

WCAG 2.2 Stufe AA, teilweise konform

Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA – die Stufe, die in Europa die Norm EN 301 549 (Version 4.1.1, 2026) vorsieht. Nach eigener Bewertung ist die Website teilweise konform: Die meisten Inhalte erfüllen die Kriterien, die unten aufgeführten Ausnahmen sind bekannt und werden verfolgt. Eine Prüfung durch Dritte ist noch nicht erfolgt.

Erklärung erstellt am 7. Oktober 2026 nach einer Selbstbewertung der wichtigsten Seiten; Überprüfung mindestens einmal jährlich und nach jeder wesentlichen Änderung der Website.

Umgesetzt

Was bereits getan wurde

  • Semantische Seitenstruktur: eine Hauptüberschrift pro Seite, geordnete Überschriften, Landmarks für Navigation, Hauptinhalt und Fußzeile sowie ein Link zum Überspringen der Navigation.
  • Tastaturbedienung von Navigation, Sprachauswahl, Formularen und Schaltflächen.
  • Jedes Formularfeld hat eine sichtbare Beschriftung, Pflichtfelder sind mit einem Sternchen gekennzeichnet.
  • Text ist nie kleiner als 12 Pixel und lässt sich ohne Inhaltsverlust auf 200 % vergrößern; das Layout passt sich an Smartphone-Breiten an, ohne horizontales Scrollen.
  • Keine bewegten, blinkenden oder automatisch abspielenden Inhalte, keine Zeitbegrenzungen, kein Ton.
  • Schriften werden von dieser Website ausgeliefert, und es werden keine Werbe- oder Social-Media-Tracker geladen – die Website funktioniert daher auch mit Inhaltsblockern und strengen Datenschutzeinstellungen.

Bekannte Einschränkungen

Was noch nicht geprüft oder noch nicht konform ist

  • Der Textkontrast wurde im Oktober 2026 auf den wichtigsten Seiten geprüft, gefundene Mängel wurden behoben; auf allen Seiten ist er noch nicht gemessen.
  • Wird ein Formular unvollständig abgeschickt, werden die fehlerhaften Felder hervorgehoben, die Fehlermeldung benennt sie jedoch noch nicht.
  • Der Maschinen-Explorer und der Kontaktassistent sind interaktive Komponenten, deren Verhalten mit Screenreadern noch nicht vollständig getestet ist.
  • Zum Download angebotene PDF-Dokumente sind noch nicht für assistive Technologien getaggt; ihr Inhalt ist auch als Webseite verfügbar.
  • Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen und der Verhaltenskodex für Lieferanten sind nur auf Französisch und Englisch veröffentlicht.

Funktioniert etwas für Sie nicht?

Nennen Sie uns die Seite, was passiert ist und in welcher Form Sie die Information erhalten möchten. Wir antworten innerhalb von zehn Arbeitstagen und stellen den Inhalt bei Bedarf in einer anderen Form bereit.